Hauptuntersuchung

Durchführung der Hauptuntersuchung nach §23 StVZO inklusive Abgasuntersuchung

Der Volksmund sagt: „Mein Auto muss zum TÜV“. Der Gesetzgeber regelt: „Alle Fahrzeuge mit einem eigenen, amtlichen Kennzeichen müssen gemäß § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) in regelmäßigen Zeitabständen auf Verkehrssicherheit und Vorschriftsmäßigkeit überprüft werden.“ Der gesunde Menschenverstand ergänzt: „Nur wenn mein Auto sicher ist, kann ich mich wirklich unbesorgt hinter das Steuer setzen.“ Gemeint ist immer ein und dasselbe: die Hauptuntersuchung.

Unsere Verantwortung für Ihre Sicherheit:

Unsere amtlich anerkannten Prüfingenieure und Sachverständigen dürfen die Hauptuntersuchung inklusive der Abgasuntersuchung vornehmen und sorgen so für Ihre Sicherheit auf der Straße.

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H-Kennzeichen

Oldtimerbegutachtung nach §23 StVZO zur Erlangung des H-Kennzeichen

Das H-Kennzechen gibt es in Deutschland seit 1997 und kann nach einer Begutachtung gemäß §23 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen auch Ihr Kraftfahrzeug schmücken und Ihnen finanzielle Vorteile bieten. Dabei muss Ihr Fahrzeug ein Mindestalter von 30 Jahren aufweisen und weitestgehend dem Originalzustand entsprechen. Dadurch kann Ihr KFZ dann der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Getunte oder umgebaute PKWs können übrigens kein H-Kennzeichen bekommen und werden somit auch nicht bei der Steuer oder Versicherung bevorteilt.

In unserer Prüfstelle begutachten unsere fachlichen und amtlich anerkannten Sachverständigen auch Ihren Oldtimer und verhelfen Ihnen zu Ihrem H-Kennseichen oder einer roten 07-er Nummer.

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Änderungsabnahme

Begutachtung von Fahrzeuganbauten, -umbauten und -änderungen nach §19 (3) StVZO

Es gibt viele Wege, Ihr Fahrzeug individueller und schneller zu machen: neue Rad-Reifen-Kombination, Leistungssteigerung, Tieferlegung, Scheibenfolierung, Keilfahrwerk, Scheinwerfer mit „bösem Blick“ und vieles mehr. Aber wie können Sie sicherstellen, dass die Freude am Umbau nicht durch Probleme mit der Zulassungsbehörde oder einer allgemeinen Verkehrskontrolle getrübt wird?

Wir führen an ihrem Fahrzeug schnell und kompetent eine Anbaubegutachtung durch. Unsere Sachverständigen erledigen für Sie alle erforderlichen Fahrzeugprüfungen. Nach der erfolgreichen Prüfung können Sie ihr Fahrzeug vorschriftskonform und vor allem sicher im öffentlichen Straßenverkehr betreiben. Dadurch ersparen Sie sich eine Menge Zeit und eventuellen Ärger mit der Zulassungsbehörde.

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Oldtimer-Wertgutachten


Für Besitzer von Oldtimern oder besonderen Fahrzeugen und Liebhaberstücken kann die Wertermittlung des Fahrzeugs von großer Wichtigkeit sein. Unsere unabhängigen und neutralen Gutachter stehen Ihnen in allen Belangen für für die Wertermittlung Ihres Kraftfahrzeuges zur Verfügung.

Die ausführliche Bewertung beinhaltet eine gründliche Untersuchung der einzelnen Fahrzeugkomponenten wie z.B. Innenraum, Motorraum, Lackierung, Unterboden etc.

In der Gesamtzustandsnote werden diese einzeln ermittelten Zustandsnoten aller Bereiche zusammengefasst. Dabei dient das Wertgutachten zur Einstufung der Versicherung, um im Schadenfall jederzeit den Wert des Fahrzeuges nachweisen zu können oder zur Hilfestellung bei Kauf oder Verkauf, da alle wertrelevanten Bereiche dokumentiert werden.

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Anhebung der Höchstgeschindkeit auf 100 km/h

Wer mit einem Wohnwagen flott in den Urlaub starten möchte, sollte sich für sein Gespann eine Tempo-100-Genehmigung zulegen. Mit ihr dürfen Sie statt mit den üblichen 80 km/h mit bis zu 100 km/h über die Autobahn und Kraftfahrstraßen eilen.

Auf Deutschlands Straßen gilt grundsätzlich eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h für Gespanne. Wenn Sie trotzdem mit Ihrem Gespann schneller unterwegs sein wollen, können Sie dies an unserer TÜV-Prüfstelle in Remscheid begutachten lassen. Nach positiver Begutachtung erhalten Sie von unseren Sachverständigen eine Bestätigung, mit der Sie bei Ihrer Zulassungsbehörde eine Tempo 100-Plakette bekommen. Nur mit dieser Plakette ist Ihr Gespann dann für die Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h zugelassen.

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Unfall & Schadengutachten


Jedes Jahr kracht es rund 2,5 Millionen Mal auf Deutschlands Straßen. Wenn Sie selbst einmal betroffen sein sollten, helfen Ihnen unsere unabhängigen Gutachter.

Dabei ist es egal ob Sie als unverschuldeter Unfallteilnehmer zu uns kommen oder Sie selbst einen Unfall verursacht habe. In beiden Fällen haben Sie das Recht auf eine freie Gutachterwahl. Unser objektives Haftpflichtschaden-Gutachten sichert die Beweise an Ihrem Fahrzeug und bildet mit allen notwendigen Werten den Ausgangspunkt für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Übrigens erstellen wir nicht nur Unfall- oder Schadengutachten an Kraftfahrzeugen jeglicher Art – auch Fahrräder bei Fahrrädern und E-Bikes helfen wir Ihnen sofort und unabhängig.

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Sicherheit und Unabhängigkeit steht bei uns an erster Stelle.

Sie haben Fragen, benötigen ein neue Plakette oder ein unabhängiges und neutrales Gutachten? Dann sprechen Sie uns an.

Gerne beraten wir Sie auch zu Ihren Rechten im Schadenfall. 

Sie haben Fragen?