Wir sind Ihr gutes Recht.

Jedes Jahr kracht es rund 2,5 Millionen Mal auf Deutschlands Straßen. Wenn Sie selbst einmal betroffen sein sollten, helfen Ihnen unsere unabhängigen Gutachter.

Dabei ist es egal ob Sie als unverschuldeter Unfallteilnehmer zu uns kommen oder Sie selbst einen Unfall verursacht haben. In beiden Fällen haben Sie das Recht auf eine freie Gutachterwahl. Unser objektives Haftpflichtschaden-Gutachten sichert die Beweise an Ihrem Fahrzeug und bildet mit allen notwendigen Werten den Ausgangspunkt für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

unverschuldeter Unfallteilnehmer

Mit der Hilfe eines neutralen Schadengutachtens können Sie Ihre Ansprüche gegen die Versicherung des Unfallverursachers geltend machen. Bestehen Sie dabei unbedingt auf die freie Wahl des Gutachters. Das ist Ihr gutes Recht.

Die Kosten für ein Unfallgutachten übernimmt ab einer Schadenhöhe von 800,– Euro in der Regel die Versicherung des Unfallverursachers.

Neben der Ermittlung des Schadens an Ihrem Kraftfahrzeug beraten wir Sie über die Höhe der Reparaturkosten, eine eventuelle Wertminderung oder der weiteren Vorgehensweise bei einem Totalschaden.

Leistungen unserer Gutachten im Überblick:

  • Besichtigung des Fahrzeuges
  • ausführliche Fotodokumentation
  • Fahrzeugzustandsbeurteilung
  • Detaillierte Reperaturkostenkalkulation
  • Bestimmung der Reparaturdauer
  • Prüfung der Reparaturkostenrechnung
  • Bei Totalschaden: Bestimmung von Fahrzeugwert und Wiederbeschaffungsdauer
  • Stellungnahme zu Wertminderung/Wertverbesserung
  • Bestimmung des Restwertes

selbstverschuldeter Unfall

Selbst als aufmerksamer Verkehrsteilnehmer kann es Ihnen passieren, dass Sie einen Unfall verursachen. Informieren Sie in diesem Fall unbedingt und umgehend Ihre Versicherung. Bei einer Kasko-Versicherung beauftragen Sie uns mit einem Schadengutachten. Bitte holen Sie sich aber unbedingt die Zustimmung dafür von Ihrer Versicherung ein.

Viele Versicherungen bieten eigene Gutachter an um den Schaden zu ermitteln. Allerdings haben Sie auch als Unfallverursacher das Recht auf einen unabhängigen Unfallgutachter. Auf dieses Recht sollten Sie bei Ihrer Versicherung auch unbedingt bestehen.

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