Individuell mit Sicherheit.

Tiefer, schneller, breiter und vor allem individueller – so lautet der Leitsatz der Zubehörindustrie und der Tuningfreunde in Deutschland. Dabei sind die Kataloge oft dicker wie Telefonbücher und lassen fast keine Wünsche offen.

Allerdings lassen sich nicht alle Tuningteile mit Umweltschutz und Sicherheit vereinen. Die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung verlangt deswegen entsprechende Unbedenklichkeit-Nachweise in Form einer Änderung- oder Einzelabnahme. Erlaubt ist eben nicht nur was gefällt, sondern was auch den Gesetzen der Straße, also der StVZO, entspricht.

Damit Sie bei der Zulassungsbehörde oder einer Verkehrskontrolle keine bösen Überraschungen erleben, unterstützen wir Sie gerne bei allen Fragen rund um das Thema Tuning.

Sicherheit mit Brief und Siegel

Nicht alle Zubehörteile benötigen ein Gutachten von unseren Sachverständigen. Viele Tuningteile werden mit Prüfzeugnissen geliefert, die neben Montagehinweisen auch Beschränkungen und Auflagen enthalten. Auch die zulässigen Fahrzeugtypen werden in Prüfzeugnissen vermerkt.

Mit folgenden Prüfzeugnissen fahren Sie auf der sicheren Seite:

  • Teilegutachten (TGA)
  • Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (ABE)
  • Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG)
  • EG- oder ECE-Genehmigung
  • Nachträge oder Auszüge aus der Fahrzeuggenehmigung

Bewahren Sie die Prüfzeugnisse gut auf und führen Sie diese mit dem Fahrzeugschein immer zusammen mit im Fahrzeug.

Nicht alles ist zulässig

Kombinationen aus verschiedenen Tuningteilen können sich gegenseitig negativ beeinflussen. Ein gutes Beispiel hierzu ist ein Sportlenkrad in Verbindung mit einem tiefergelegten Fahrwerk und einer Rad- / Reifenkombination.

Beim Kauf von Zubehörteilen sollten Sie deshalb immer darauf achten, dass eine Teilekombination in den Prüfzeugnissen ausdrücklich erwähnt ist.

Wann ist eine Einzelabnahme notwendig?

Sie möchten mehr Individualität durch die Kombination mehrer Tuningteile, die sich gegenseitig negativ beeinflussen und für die eine entsprechende Freigabe in den Prüfzeugnissen fehlt? Oder sind Sie stolzer Besitzer eines eigens für Ihr Fahrzeug angefertigten Einzelstücks?

In diesen Fällen ist eine Begutachtung gemäß §21 StVZO durch einen unserer Sachverständigen erforderlich. Lassen Sie sich bereits vor den Umbauten umfangreich von uns beraten, ob das geplante Tuningvorhaben genehmigungsfähig ist und welche Kosten bei einem Gutachten auf Sie zu kommen. Wenn Sie eine positive Einzelabnahme hinter sich haben, lassen Sie diese unverzüglich bei der Zulassungsbehörde in die Fahrzeugpapiere eintragen. Auch Ihre Versicherung sollten Sie über die Änderungen an Ihrem Kraftfahrzeug informieren.

Im Zweifel sprechen Sie uns einfach an – Wir helfen Ihnen gerne.

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