Alte Liebe rostet nicht

Beim Anblick eines polierten Klassikers beginnt auch unser Puls zu rasen. Wir verraten Ihnen, was Sie bei Zulassung eines Oldtimers beachten sollten.

Seit dem 01. Juli 1997 gibt es in Deutschland eine spezielle Oldtimer-Zulassung. Diese erkennen Sie an dem H, welches hinter der Erkunnungsnummer folgt. Durch diese Kennzeichnung erhalte Sie nicht nur finanzielle Vorteile bei den Steuern und der Versicherung, auch in Umweltzonen, die sonst nur mit grüner Abgasplakette befahren werden dürfen, können Sie mit Ihrem Oldtimer ruhigen Gewissens fahren. Bevor Sie jedoch Ihr begehrtes H-Kennzeichen erhalten, muss ein Sachverständiger Ihr Kraftfahrzeug als „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“ einstufen. Hierfür gelten besondere Bedingungen die im §23 der StVZO geregelt sind.

Was ist ein kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut?

  • Ihr Fahrzeug muss in einem erhaltungswürdigen Zustand sein. Dazu wird ein guter Pflege- und Erhaltungszustand als Abgrenzung zum „normalen alten“ Fahrzeug vorausgesetzt.
  • Die Originalität des Fahrzeugs muss gegeben sein. Das heißt: Es sieht so aus, wie damals, als es erstmals das Straßenlicht der Verkehrswelt erblickte. Falls es modifiziert wurde, dann nur im damals üblichen und zulässigen Rahmen.

Bei einigen Merkmalen darf Ihr Fahrzeug jedoch vom Original abweichen:

  • Lackierung, muss aber zeitgenössisch sein und alle Verzierungen, Aufkleber und Firmenschriften enthalten
  • ein andere Motor aus der selben Baureihe des Fahrzeugs
  • Umrüstung von Diagonal- auf Radialreifen
  • originalgetreuer Nachbau der Auspuffanlage in Edelstahl

Folgende Umbauten werden anerkannt:

  • umbauten müssen in den ersten 10 Jahren nach der Erstzulassung erfolgt sein oder typisch für diesen Zeitraum sein.
  • Katalysatoren und behindertengerechte Umbauten sind erlaubt
  • Alle Umbauten müssen den Vorschriften der StVZO entsprechen und müssen in jedem Fall verkehrssicher sein

Unser Service für Ihr H-Kennzeichen

Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind, können mit einem H-Kennzeichen zugelassen werden, wenn ein TÜV NORD Gutachten bei der Zulassungsstelle vorgelegt wird und die Fahrzeuge gut und weitestgehend original erhalten sind. Das Fahrzeug muss durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfer oder Prüfingenieur begutachtet werden. Maßgeblich ist die zum 1. November 2011 aktualisierte „Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern nach § 23 StVZO“ des Bundesministerium für Verkehr und ditigale Infrastruktur. Eine Begutachtung nach § 23 StVZO enthält bei zugelassenen Fahrzeugen bzw. Fahrzeugen mit gültiger Zulassungsbescheinigung eine Prüfung im Umfang einer Hauptuntersuchung bei Fahrzeugen ohne oder mit ungültiger Zulassungsbescheinigung eine Begutachtung gemäß § 21 StVZO (Vollabnahme) und bei allen Fahrzeugen die Feststellung, ob das Fahrzeug als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut betrachtet werden kann.

Im Zweifel sprechen Sie uns einfach an. Wir helfen Ihnen gerne.

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